Kampfrichter Fortbildung am 10.04.2008 in Weyarn (Bericht)
Die Ergebnislisten von Bayerischen Meisterschaften werden nicht mehr automatisch an alle beteiligten Vereine verschickt. Die Ergebnislisten von allen Bayerischen Meisterschaften stehen im Internet und können dort eingesehen und ausgedruckt werden. Wer trotzdem eine Ergebnisliste in Papierform haben will hat dem Ausrichter der Meisterschaft einen frankierten und adressierten DIN-A4-Umschlag zu übergeben.
Zusätzlich ist es dem Ausrichter überlassen, ob er die Ergebnislisten auch per E-Mail versendet. Die Gebühr für das Erstellen und Verschicken von Ergebnislisten wird nicht mehr erhoben.
Beachten Sie auch, daß alle Bayerischen Meisterschaften geschützte Termine sind, und eine gleichgestellte Bezirks/-, Kreismeisterschaft oder Veranstaltung nicht genehmigt werden kann. (z.B. BLV Junioren u. B-Jgd. Meisterschaft, hier kann keine Meisterschaft oder Veranstaltung mit Jugend im Bezirk oder Kreis genehmigt werden).
Ebenso ist auf dem Vordruck des Veranstaltungsantrages die Verbandsaufsicht einzusetzen, insbesondere bei Anträgen ab Regional und höher, die an den DLV weitergeleitet werden. Der BLV behält sich außerdem vor, bei keinem Eintrag diese selbst einzusetzen, oder wenn er der Meinung. ist, dass die vorgegebene Person nicht den Anforderungen entspricht, diese dann selbst zu benennen. Der Ausrichter verpflichtet sich die Kosten zu übernehmen und die vorgeschlagene Verbandsaufsicht auch schriftlich einzuladen. Bitte reichen Sie Ihre Veranstaltungsanträge korrekt ein.
Diese Regelung gilt ausschließlich für die Einzelwettbewerbe, mit der Maßgabe, dass der Veranstalter auch durchaus höhere Steigerungen festlegen kann. So kann er z.B. beim Hochsprung 3,4 oder 5 cm und beim Stabhochsprung 10, 15 und 20cm bestimmen. Bei all diesen Höhen ist dann weiter die Regel 181.4b IWB zu beachten. Dort ist festgelegt, dass ,,eine größer werdende Steigerung der Sprunghöhe nicht erlaubt ist“. Das bedeutet, dass man beispielsweise bei einer Anfangssteigerung von 3 cm weitere Steigerungshöhen mit mehr als 3 cm nicht festlegen darf. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen: 1,75-1,78-1,81-1,86-1,91 (Anfangssteigerung 3 cm, die weiteren 5 cm) ist nicht erlaubt. Dagegen darf folgendes praktiziert werden: 1,75 - 1,85-1,95-1,98-2,01.
Beim Mehrkampf (gilt auch für die DMM-Wettbewerbe) ist in 181,4 IWB folgendes geregelt ,,Bei Veranstaltungen nach Regel 12.1 a, b, c beträgt im Mehrkampfwettbewerb die Steigerung während des gesamten Wettkampfs einheitlich 3 cm im Hochsprung und 10 cm im Stabhochsprung“ weder die Deutschen Mehrkampfmeisterschaften noch die offenen Veranstaltungen fallen unter die Kategorien 12.1 a, b, c. Gleichwohl kommt der DLV bei seinen Mehrkampfmeisterschaften (Mä/Fr/Jgd) dieser Regelung nach. Während es im Stabhochsprung auch gar keine Alternative zu der ,,einheitlichen“ Steigerung von 10 cm gibt, sieht dies im Hochsprung anders aus: Hier kann der Veranstalter durchaus bestimmen - insbesondere bei zu erwartenden Teilnehmerfeldern -, dass die einheitliche Steigerungshöhe auf 4 oder gar 5 cm wird.